§ 1 Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 23M gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt 23M nicht an, es sei denn, 23M hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 23M gelten auch dann, wenn 23M in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag mit dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 23M gelten, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden, für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

(3) Kunden sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person, die mit 23M in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung tritt (§ 14 BGB).

§ 2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) 23M ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Vertragslaufzeit zu ändern und anzupassen. 23M wird dem Kunden die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird 23M dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. 23M wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung dieser Bedingungen, so ist 23M berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den übrigen Kunden, fristlos zu kündigen.

§ 3 Allgemeine Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung treffenden Pflichten erfüllen. Der Kunde darf die von 23M bereitgestellten Leistungen nur im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Kunden untersagt. Dazu zählen insbesondere jegliche Maßnahmen, die zu übermäßigen Systembelastungen oder zu Systemstörungen führen. Der Kunde wird insbesondere

  1. die für die Nutzung der von 23M bereitgestellten Leistungen vorgesehenen Nutzer benennen. Der Kunde wird jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer 23M unverzüglich mitteilen;

  2. die den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

  3. dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Server von 23M) die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

  4. die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und seine im Zusammenhang mit den von 23M bereitgestellten Leistungen eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind;

  5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der von 23M bereitgestellten Leistungen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

  6. die von 23M bereitgestellten Leistungen nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder gesetzeswidrig nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von 23M schädigen können;

  7. den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken ("Spamming") nutzen;

  8. 23M von den Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder gesetzeswidrigen Verwendung der von 23M bereitgestellten Leistungen beruhen oder mit Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der von 23M bereitgestellten Leistungen verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von 23M;

  9. die an 23M übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;

  10. vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

  11. bis zum Zeitpunkt der Beendigung der geschäftlichen Beziehung zu 23M die im System von 23M vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung der geschäftlichen Beziehung auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist;

(2) Der Kunde stellt 23M von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm begangene und von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber 23M geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 4 Vertragswidrige Nutzung

(1) 23M ist berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß durch den Kunden gegen eine der § 3 (1) festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zu den von 23M bereitgestellten Leistungen und zu den Daten des Kunden zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber 23M sichergestellt ist. Der Kunde wird auch in diesem Falle die Vergütung bezahlen.

(2) 23M ist berechtigt, den Zugang zu den von 23M bereitgestellten Leistungen und zu den Daten des Kunden zu sperren, wenn Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen, deren Begründetheit nicht offenkundig auszuschließen ist. Erhält 23M von einer möglichen Rechtsverletzung durch die Nutzung der von 23M bereitgestellten Leistungen Kenntnis, wird 23M dem Kunden hiervon unverzüglich in Textform Mitteilung machen.

(3) 23M ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 3 (1) die betroffenen Daten zu löschen.

(4) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 3 (1) festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde 23M auf Verlangen unverzüglich die Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 5 Verzug

(1) Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist 23M berechtigt, die Gegenleistung zurückzuhalten (z.B. den Zugang zu den von 23M bereitgestellten Leistungen und zu den Daten des Kunden zu sperren). Der Kunde wird auch in diesem Falle die Vergütung bezahlen.

(2) Kommt der Kunde

  • für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder

  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,

in Verzug, ist 23M berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Vergütung zu verlangen.

(3) Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn 23M einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 23M vorbehalten.

§ 6 Umgang mit Passwörtern, Kundenaccount

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter für den Zugang zu Diensten von 23M geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Wird das Passwort gegenüber Dritten bekannt, so hat der Kunde 23M hierüber unverzüglich per E-Mail oder schriftlich zu informieren, damit das alte Passwort gesperrt und ein neues Passwort vergeben werden kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Kundenaccount Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er für die Handlungen eines Dritten, dem er seinen Kundenaccount zur Verfügung stellt, vollumfänglich verantwortlich ist.

§ 7 Sicherheitsmaßnahmen

(1) 23M haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die von 23M sowie den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 23M im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet 23M nur, soweit 23M eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den doppelten Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung von 23M wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf 200 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß § 7 (1) und § 7 (2) Satz 1 bleiben von diesem Absatz unberührt.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von 23M auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 7 (1) und § 7 (2) Satz 1 bleiben unberührt.

(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(5) 23M ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und -unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen) sowie sonstige von 23M nicht zu vertretende Umstände. Jede Partei hat die andere Partei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

(6) Bei einem von 23M verschuldeten Datenverlust, haftet 23M ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den von dem Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

§ 8 Preiserhöhung

(1) 23M ist berechtigt, die vereinbarten Preise durch schriftliche Änderungsanzeige unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendermonaten angemessen, jedoch höchstens um 5 %, zu erhöhen. 23M wird Preiserhöhungen nur ein Mal pro Kalenderjahr durchführen.

§ 9 Internetdomains

(1) Der Kunde kann 23M mit der Anmeldung und Registrierung von Domains bei den entsprechenden Registrierungsstellen beauftragen.

(2) 23M erbringt hierzu folgende Leistungen:

  • 23M unternimmt alle notwendigen tatsächlichen und technischen Handlungen, um die vom Kunden gewünschte Domain registrieren zu lassen.

  • 23M überprüft dabei zunächst, ob die vom Kunden gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist. Sofern dies der Fall ist, wird 23M den Kunden umgehend davon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain bestehen nicht.

  • Soweit die vom Kunden gewünschte Domain noch nicht an Dritte vergeben ist, wird 23M die Registrierung der Domain bei den entsprechenden Registrierungsstellen für den Kunden beantragen. 23M haftet nicht für die Verfügbarkeit der Domain.

  • 23M schuldet keinen Erfolg für die Tätigkeit der Registrierungsstelle.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Geschäfts- oder Vergabebedingungen der Registrierungsstellen (z.B. Denic e.G.) anzuerkennen, die sich auf die gewünschte Top-Level-Domain beziehen. Die jeweiligen Inhalte dieser Geschäfts- oder Vertragsbedingungen sind im Internet abrufbar. Auf Wunsch teilt 23M dem Kunden die genaue Stelle im Internet mit. Der Kunde teilt 23M unverzüglich mit, wenn er einzelne oder bestimmte Geschäfts- oder Vergabebedingungen von Registrierungsstellen nicht anerkennen will.

(4) Bei der Anmeldung von Domains ist bei verschiedenen Registrierungsstellen (z.B. Denic e.G.) eine natürliche Person als Inhaber bzw. allgemeiner Ansprechpartner für Rückfragen anzugeben. Der Kunde teilt 23M mit, welche Person hier benannt werden soll. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm benannte Person den jeweiligen Geschäfts- oder Vergabebedingungen entspricht und die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtungen einhält. Der Kunde stellt 23M insoweit von jeglicher Haftung frei.

(5) Der Kunde haftet für Verstöße der gewünschten Domain gegen Rechte Dritter (z.B. namens-, marken-, oder wettbewerbsrechtlicher Natur).

§ 10 Hardwareverkauf

(1) Der Kunde hat die Hardware hinsichtlich der technischen Daten / Kapazität / Geschwindigkeit und ähnlichem aufgrund des Angebots von 23M selbst zusammengestellt und bestimmt. Insofern erfolgte auch keine Beratung von 23M. Wenn der Käufer eine solche Beratung wünscht, insbesondere hinsichtlich Dimensionierung oder genauer Auswahl bzw. Konfiguration, so werden die Vertragspartner hierüber einen gesonderten Vertrag schließen.

(2) Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Hardware erst mit der vollständigen Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Vergütung.

(3) Installation und Einweisung gehören, soweit nicht anders vereinbart, nicht zum Vertragsgegenstand.

(4) Eventuelle Liefertermine werden von 23M gesondert bestätigt oder von den Vertragsparteien gesondert schriftlich festgehalten und sind erst in diesen Fällen verbindlich.

(5) Sofern nicht anders vereinbart übernimmt es der Kunde, die Hardware selbst unverzüglich zu installieren und zu konfigurieren. Der Kunde sorgt, sofern nicht anders vereinbart, in eigener Verantwortlichkeit dafür, dass die für den Betrieb der Hardware notwendigen Einsatzbedingungen (Stromversorgung, Räumlichkeit, Raumklimatisierung u. ä.) gemäß den Richtlinien des Herstellers bzw. dessen technischer Beschreibung und Spezifikation rechtzeitig gegeben sind.

(6) Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung der Daten verantwortlich. Bei einem von 23M verschuldeten Datenverlust, haftet 23M deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den von dem Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Hardwareverkauf ein Jahr ab Lieferung.

§ 11 Serverhousing/Colocation

(1) 23M bietet dem Kunden im Rahmen des Serverhousing/Colocation den Zugang zu der von 23M bestehenden Kommunikations-Infrastruktur innerhalb des Rechenzentrums „Telehouse“ in der Kleyerstraße 75-87, 60326 Frankfurt am Main. 23M stellt dem Kunden zudem eine Colocationsfläche in dem vorgenannten Rechenzentrum zur Verfügung. Die Einzelheiten und der Umfang des Zugangs ergeben sich aus dem schriftlichen Customer Order.

(2) 23M wählt die dem Kunden zur Verfügung stehende Colocationsfläche im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung aus und weist sie dem Kunden zu. 23M ist berechtigt, dem Kunden während der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist eine neue Colocationsfläche zuzuweisen.

(3) 23M gestattet es dem Kunden, bzw. autorisierten Dritten, das Rechenzentrum nach vorheriger Anmeldung und unter Berücksichtigung der „Zugangsregelungen des Rechenzentrums“ jederzeit (24 Std. am Tag, 7 Tage die Woche) zu betreten, um notwendige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen vorzunehmen. Autorisierte Dritte sind Personen, die der Kunde 23M zuvor unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich gemeldet hat und deren Autorisierung von 23M bestätigt wurde. 23M ist berechtigt, dem Kunden, bzw. autorisierten Dritten, das Betreten des Rechenzentrums zu verweigern, wenn zu befürchten ist, dass dieser gegen seine Pflichten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis verstößt.

(4) Der Kunde wird die Colocationsfläche ausschließlich zur Installation, Aufbewahrung und zum Betrieb seiner Hardwaresysteme und im Rahmen des vertraglichen Umfangs unter Einbeziehung der Anlage „Technische Spezifikationen für die Nutzung der Colocationsflächen“ nutzen. Installation, Aufbewahrung und Einbau der Hardwaresysteme erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden. Sofern die Trennung bzw. der Anschluss der Hardwaresysteme an Systeme von 23M erforderlich ist, erfolgen diese Arbeiten durch 23M selbst. Die dazu notwendigen Arbeiten stellt 23M dem Kunden nach der Preisliste von 23M in Rechnung. Der Kunde hat seine Hardwaresysteme nach Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu entfernen.

(5) Der Kunde wird die auf der Colocationsfläche eingesetzte Hardware schriftlich an 23M melden. Die Meldung hat unverzüglich nachdem die Hardware in die Colocationsfläche eingebracht wurde zu erfolgen. Zu diesem Zweck übermittelt 23M dem Kunden entsprechende Datenblätter. Die Meldung hat ausschließlich mittels dieser Datenblätter zu erfolgen.

(6) Eine nach § 11 (5) vorgesehene Meldung durch den Kunden hat ebenfalls zu erfolgen, wenn der Kunde Hardware austauscht oder von der Colocationsfläche entfernt.

(7) Der Kunde ist zur ordentlichen Unterhaltung seiner Hardwaresysteme und der ihm zugeteilten Colocationsfläche verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere:

  • Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass es nicht zu einer Störung der Energieversorgung für die Räumlichkeiten kommt.

  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardwaresysteme regelmäßig zu warten, um einen sicheren Betrieb seiner Hardwaresysteme zu gewährleisten und jegliche Beeinträchtigung fremden Eigentums, insbesondere des Gebäudes und anderer Hardwaresysteme, und die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auszuschließen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardwaresysteme angemessen gegen Sachschäden zu versichern. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, andere mit seinen Hardwaresystemen oder deren Wartung zusammenhängende Gefahren (insbesondere Betriebsunterbrechungen und Personenschäden) angemessen zu versichern.

  • Der Kunde gewährleistet, dass seine Hardwaresysteme für die von ihm beabsichtigte Nutzung zugelassen sind und den technischen Standards und Rechtsvorschriften in Deutschland entsprechen. Gleiches gilt für den Einbau und Betrieb der Hardwaresysteme durch den Kunden sowie deren Wartung durch den Kunden.

§ 12 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und 23M ist der Sitz von 23M, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

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